1
2
3
4
5
6

Gewerbeabmeldung

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden.

Weitere allgemeine Informationen


Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde oder Stadt verlegen, ist eine Gewerbeummeldung ausreichend.

Anzeigepflichtig für die Abmeldung sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.

Verfahrensablauf


Die Abmeldung Ihres Gewerbes müssen Sie schriftlich beim Ordnungsamt der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen vornehmen. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein. In der Regel wird die Abmeldung bei persönlicher Vorsprache direkt im System erfasst und die Abmeldebestätigung direkt ausgehändigt.

Wenn die Abmeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder einen gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Abmeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.

Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Anzeige der Gewerbeabmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

Bitte beachten Sie, dass bei Neubeginn oder Änderung des Gewerbes ebenfalls eine Anzeige nach § 14 GewO erfolgen muss. Die hierzu nötigen Informationen finden Sie unter Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung.

Formular Gewerbeabmeldung

Fristen


Die Anzeige Ihrer Gewerbeabmeldung ist zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung beziehungsweise Betriebsauflösung zu tätigen.

Erforderliche Unterlagen


Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit. Sollten Sie als bevollmächtigter Vertreter die Abmeldung vornehmen, bringen Sie bitte die Kopie des Ausweises der bevollmächtigenden Person mit.

Alternativ zur persönlichen Vorsprache besteht auch die Möglichkeit, das unten aufgeführte Formular auszudrucken und ausgefüllt und unterschrieben mit einer Kopie des Personalausweises und der Gebühr in Höhe von 5,- € (bar, Verrechnungsscheck) an die Gemeindeverwaltung zu senden.

Gebühren

Die Gebühr für die Gewerbeabmeldung beträgt 5,- €.

Rechtsgrundlagen

Formular

Zuständige Mitarbeiter

Wappen der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de

Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr