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Mit Balkon-PV auch ohne eigenes Haus sauberen Strom produzieren

06.05.2021

Die uea informiert: Mit Balkon-Photovoltaik auch ohne eigenes Haus sauberen Strom produzieren

Foto uea informiert, Umwelt-Energieagentur Landkreis Karlsruhe für Nachhaltigkeit

Mit Balkon-Photovoltaik auch ohne eigenes Haus sauberen Strom produzieren

Wenn man an Solaranlagen denkt, hat man als erstes die großflächig mit Photovoltaik belegten Dächer von Einfamilienhäusern im Kopf. Doch es gibt auch eine Möglichkeit als Mieter, Mieterin, Eigentümer oder Eigentümerin einer Wohnung mithilfe der Sonne sauberen Strom zu produzieren.

Balkon-PV sind kleine Photovoltaikanlagen mit 1-2 Modulen (bzw. bis 600 Watt Ausgangsleistung des Wechselrichters), die, wie der Name schon sagt, häufig an Balkongeländern befestigt werden. Sie können aber auch auf der Terrasse, dem Garagendach oder anderen Orten aufgestellt werden. Der gewonnene Strom geht ohne Umwege in das Netz des eigenen Haushalts und kann so direkt vor Ort durch Kühlschränke, Handyladegeräte etc. verbraucht werden. Natürlich erzeugt so eine kleine Anlage nur einen Bruchteil des Stroms einer vollwertigen Dach-Photovoltaikanlage, aber jede selbst erneuerbar produzierte Kilowattstunde schont das Klima und die eigenen Finanzen. Je nach Ausrichtung können mit zwei Modulen sogar bis zu 600 kWh im Jahr zum Nulltarif erzeugt werden. Das entspricht einer CO 2 -Einsparung von ca. 240 kg – zum Vergleich: Ein Baum bindet pro Jahr zwischen 12 und 16 kg Kohlenstoffdioxid. Besonders interessant ist Balkon-PV auch für Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), da kein eigenes Dach benötigt wird. Je nach handwerklichem Geschick kann man die Anlage selbst installieren und muss diese nur einmalig im Marktstammdatenregister anmelden.

Auch wenn die Installation von Balkon-PV einfacher ist als bei großen Photovoltaikanlagen, gibt es einiges zu beachten. Wir empfehlen Ihnen sich an folgender Checkliste zu orientieren:

Vor der Bestellung

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Vermieterin, Ihrem Vermieter oder der WEG, ob die Installation einer Balkon-PV möglich ist (Außenfassaden und Balkongeländer sind nicht Teil des Mietobjekts!)
  • Beachten Sie ggf. Denkmal- und Ensembleschutz. 
  • Wenden Sie sich bei Unsicherheiten zur Haustechnik an einen Fachbetrieb. 
  • Entscheiden Sie, wo Sie die Module installieren möchten. Achten Sie darauf, dass der Standort sonnig ist und wenig verschattet.

Bestellung und Vorbereitung: 

  • PV-Komplettsystem bestellen (Module, Befestigung, Wechselrichter, Verkabelung), das dem DGS-Sicherheitsstandard entspricht. 
  • Beauftragen Sie eine Elektrofachkraft mit der Installation einer Wieland-Steckdose in unmittelbarer Nähe des geplanten Errichtungsortes. 
  • Falls noch nicht vorhanden neuen Stromzähler mit Rücklaufsperre installieren lassen oder einen Zweirichtungszähler. Erkundigen Sie sich dafür bei dem zuständigen Netzbetreiber. 

Installation und Anmeldung: 

  • Sie können die Module selbst montieren. Wenn Sie sich unsicher fühlen, holen Sie sich fachmännische Hilfe. Wichtig: Auch bei Sturm müssen die Module sicher verankert bleiben. 
  • Melden Sie Ihre Anlage innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister (hier unbedingt auf EEG-Vergütung verzichten!) und bei dem zuständigen Netzbetreiber an. Diese haben in der Regel ein vereinfachtes Formular für Balkon-PV. 

Weiterführende Informationen und eine Marktübersicht der Sets nach dem Sicherheitsstandard gibt es auf der Website der deutschen Gesellschaft Solarenergie www.pvplug.de.

Die UEA unterstützt Sie gerne bei Ihrem Photovoltaik-Projekt – auch wenn Sie eine Aufdach-Photovoltaikanlage planen. Wir beraten neutral und kostenfrei: Telefon 0721 936-99730.
Informationen, neutrale Beratung, Unterstützung In jeder Gemeinde im Landkreis Karlsruhe berät Sie die UEA (Umwelt und Energieagentur Kreis Karlsruhe) zu den Themen Energie sparen, Erneuerbare Energien, Heizung tauschen, Fachpartner Bauen und Energie, Photovoltaik, sowie zu Fördermitteln und Zuschüssen zur Finanzierung. Hier erhalten Sie neutrale Informationen kostenfrei am Beratungstelefon oder im Rahmen einer unverbindlichen einstündige Erstberatung.

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