1
2
3
4
5
6

Prüfung weiterer Stromtrasse

20.02.2018

Die Bundesnetzagentur hatte zur öffentlichen Antragskonferenz am 6. Februar nach Hockenheim eingeladen, nachdem die TransnetBW Mitte Dezember 2017 den Antrag auf Bundesfachplanung eingereicht hat. Die Antragskonferenz ist ein wichtiger Termin beim Ausbau des Stromnetzes bei uns. Die Gemeindeverwaltung hat sich positioniert und 5 Forderungen gestellt .

Die Bundesnetzagentur hat das offizielle, formal geregelte Genehmigungsverfahren mit der Einladung zur öffentlichen Antragskonferenz am 6.2.18 in der Stadthalle Hockenheim begonnen.

Im vorläufigen Ergebnis der Antragskonferenz wird der Wunsch der Gemeinde auf Vorlage einer Worst-Case-Betrachtung für die Vorzugsvariante der TransnetBW durch den Bürgerpark bereits jetzt und nicht erst im Planfeststellungsverfahren erfüllt. 
Insgesamt muss die TransnetBW weitere Unterlagen u.a. für die naturschutzrechtliche Bewertung der Verlegung innerhalb Vogelschutzgebiet bereits in diesem Verfahrensstadium nachreichen.
Das Landratsamt unterstützt die Position der Gemeinde auf Verlegung aller Leitungen auf modifizierter B36-Trasse.
Die Bundesnetzagentur wird die diesbezügliche Durchprüfung der Variante vermutlich auferlegen.

Über die weitere Entwicklung im Nachgang zur Antragskonferenz und den konkreten Untersuchungsauftrag der Bundesnetzagentur an TransnetBW werden wir berichten.

Für unseren Bereich (= Abschnitt Süd vom Vorhaben 19 Bundesbedarfsplanungsgesetz) präferiert TransnetBW in ihrem Antrag die Bestandstrasse (in der Grafik blau) mit entsprechender Aufrüstung, die u.a. durch den Bürgerpark führt.

Die Trasse entlang der B36 ist lediglich als Alternative im Antrag und mit einer Querung auf die Bestandstrasse weit im Gemeindegebiet Karlsruhe. Die vorgeschlagene südliche Querung hat realistisch betrachtet wohl keine Aussicht auf Erfolg, weil Karlsruhe beeinträchtigt werden würde.

Die Wunschtrasse der Gemeindeverwaltung mit früher Querung zwischen den Gemarkungen, welche auch die Zustimmung der Ortsverwaltung Neureut finden würde, hat TransnetBW nicht beantragt.

Hauptamtsleiter Jürgen Ehrmann stellte im Ausschuss des Gemeinderates für Umwelt und Technik (AUT) am 30.01.18 die Sachlage ausführlich dar. Im Vorfeld hatte er den Mitgliedern den Entwurf eines Schreibens an die Bundesnetzagentur geschickt. Dieses Schreiben fand die volle Zustimmung des AUT. Darin werden folgende 5 Hauptforderungen gestellt und erläutert:

  1. Einbeziehung der beiden Bestandsleitungen, die durch den Bürgerpark und das Vogelschutzgebiet verlaufen.
  2. Eine Komplettverlegung auf der Alternativtrasse muss ohne Beeinträchtigung der aktuellen Wohngebiete und der baulichen Entwicklungsflächen erfolgen.  Das erfordert eine Leitungsführung östlich der Bundesstraße 36.
  3. Erteilung Untersuchungsauftrag der Alternativtrasse mit veränderter Querung, nämlich weiter nördlich bei Gemarkungsgrenze Karlsruhe-Neureut und Eggenstein-Leopoldshafen.
  4. Prüfung des Einsatzes von Kompakt- bzw. Vollwandmasten statt der herkömmlichen Gittermasten in Bezug auf geringeren Raumbedarf und Abstandsbetrachtungen sowie weniger Emissionen.
  5. Genaue Darlegung der Belastung und Betrachtung eines Worst-Case-Szenarios in der Umweltverträglichkeitsprüfung in Bezug auf die dicht angrenzende Wohnbebauung im Bereich Bürgerpark unter Berücksichtigung, dass nach dem gültigen Bebauungsplan im Bereich Bürgerpark weitere Bebauung möglich ist.

Bereits unter dem ersten Tagesordnungspunkt „Fragemöglichkeiten“ wurden die Stromnetzverstärkung und die damit einhergehende eventuelle Beeinträchtigung von einem der vielen anwesenden Bürger angesprochen. Nach der Diskussion der Ausschussmitglieder und deren eindeutigen Statements zollten die Zuhörer Applaus.

Keine Mehrbelastung für unsere Bürger, Komplettverlegung aller Leitungen, Einsatz bestmöglicher Technik, Leitungsführung östlich der B36 mit Querung bei der Gemarkungsgrenze, dafür setzte sich auch die Bürgerinitiative bei der Antragskonferenz ein. 

Der Antrag von TransnetBW bezieht sich ausschließlich auf die Netzverstärkung der bisherigen 220 kV-Leitung auf 380 kV. D.h. bei ihrem eingereichten Alternativvorschlag würden die anderen Leitungen durch den Bürgerpark beibehalten. Im schlechtesten Fall wäre unser Ortsteil Eggenstein von Leitungen „umzingelt“.

Im Vorschlagskorridor der Gemeinde würden zwar 540 bis 750 Meter durch ein Vogelschutzgebiet gehen. Durch den Rückbau der Bestandstrassen würden allerdings mehrere Kilometer im Vogelschutzgebiet entfallen.

mögliche Trassenverläufe - erst einmal bis zu 1.000 Meter breit. Blau = Bestand, Alternative entlang der B36zoom
mögliche Trassenverläufe - erst einmal bis zu 1.000 Meter breit. Blau = Bestand, Alternative entlang der B36
Stromkabel

DIALOG Netzausbau

Hotline 0800 380470-1 oder

dialognetzbau@transnetbw.de

Infos auf den Seiten von TransnetBW 

Unterschriftenübergabe der Bürgerinitiativ

Bürgerinitiative übergibt Unterschriftenliste

Die Bürgerinitiative hat am 24.01.18 Bürgermeister Stober eine umfangreiche anonymisierte Unterschriftenliste übergeben. Über 1200 Personen haben sich mit ihrer Unterschrift dafür ausgesprochen, dass die bestehenden Stromleitungen aus dem Bürgerpark auf eine ortsferne Alternativtrasse wegverlegt werden. „Wir werden bei der Antragskonferenz am 6. Februar darlegen, dass unser Ziel Strom-Mast-Freiheit für Eggenstein-Leopoldshafen mit vertretbaren Mitteln realisierbar ist. Diese Chance bietet sich uns nicht so schnell wieder“, ist Dr. Wolnicki, Sprecher der Bürgerinitiative, überzeugt. Bürgermeister Stober teilt diesen Wunsch. Allerdings birgt die Chance auch die Gefahr, dass unsere Gemeinde von Stromleitungen umschlossen wird.

Besprechung mit Bürgerinitiative "STROM-MAST-FREI"
 

Im Rahmen der Antragskonferenz (Anmeldung erforderlich) sammelte die Bundesnetzagentur als neutrale Behörde Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit eines 1.000 Meter breiten Korridors. Sie hörte sich die Sichtweisen der Träger öffentlicher Belange und Bürger an.

Im Ergebnis legt die Bundesnetzagentur nach der Antragskonferenz in einem Untersuchungsrahmen fest, welche Unterlagen und Gutachten TransnetBW noch vorlegen und welche alternativen Trassenkorridore sie zusätzlich prüfen muss. Der Untersuchungsrahmen bildet demnach den Umfang der „Hausaufgaben“ für TransnetBW. Die Erledigung der Untersuchungsaufgaben münden dann in einem zweiten Antrag, der dann auch wieder unter Einbeziehung der Öffentlichkeit diskutiert wird.

Allgemein zum Procedere
Im Rahmen der Antragskonferenz wird das Projekt vorgestellt und diskutiert. Dabei können Behörden und Verbände, sogenannte Träger öffentlicher Belange sowie Bürger Hinweise zum Projekt in die Diskussion einbringen.

Unter Berücksichtigung dieser Hinweise formuliert die Bundesnetzagentur anschließend den Untersuchungsrahmen und legt damit die Anforderungen für den zweiten Antrag gemäß § 8 Netzausbau-Beschleunigungsgesetz fest.

Anschließend erstellt TransnetBW auf Grundlage des Untersuchungsrahmens diesen zweiten Antrag und reicht ihn bei der Bundesnetzagentur ein. Diese legt ihn aus und veröffentlicht die Unterlagen im Internet. 

Vom Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung an können alle Personen und Vereinigungen sowie Träger öffentlicher Belange sich mit Stellungnahmen und Einwendungen zu den Plänen äußern. Die einzige Einschränkung: Diese Stellungnahmen müssen innerhalb der von der Bundesnetzagentur festgelegten Frist bei der Behörde eingehen.

Unmittelbar nach dem Ende dieser Frist werden alle eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen gesichtet, geprüft und bearbeitet.

Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, setzt die Bundesnetzagentur einen Erörterungstermin fest, um Einwände und Stellungnahmen eingehend zu beleuchten. Zu dem Erörterungstermin werden alle Personen und Institutionen eingeladen, die fristgerecht einen Einwand oder eine Stellungnahme abgegeben haben.
Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden anschließend auch in der verbindlichen Entscheidung über den Verlauf des Trassenkorridors berücksichtigt, die den Abschluss der Bundesfachplanung darstellt.

In der Bundesfachplanung entscheidet die Bundesnetzagentur zunächst über den bis zu 1.000 Meter breiten Trassenkorridor, erst im 6. Schritt entscheidet sie über den genauen Leitungsverlauf und die Maststandorte. Damit ist die Bundesfachplanung abgeschlossen und das Planfeststellungsverfahren beginnt. Die Realisierung ist für 2022 geplant. 

Im Rahmen der Energiewende lässt die Bundesnetzagentur sowohl neue Stromleitungen bauen als auch vorhandene aufrüsten. Zu diesem Zweck wurde extra das Netzausbau-Beschleunigungsgesetz verabschiedet. Mit dem Ausbau in unserer Gegend ist TransnetBW beauftragt. Sie ist Vorhabensträgerin. Unsere Gemeinde ist unmittelbar betroffen.

Allgemeiner Projektablauf, Grafik von TansnetBWzoom
Allgemeiner Projektablauf, Grafik von TansnetBW

Die Vorplanungsphase hat TransnetBW mit der Einreichung des Antrages auf Bundesfachplanung nach § 6 Netzausbau-Beschleunigungsgesetz (NABEG) am 12.12.17 abgeschlossen.

Die 6 Schritte der Bundesfachplanung, Grafik von TansnetBWzoom
Die 6 Schritte der Bundesfachplanung, Grafik von TansnetBW

Vorplanungsphase abgeschlossen

Es fanden neben öffentlichen Infomärkten sowie einer Informationstour von TransnetBW Gespräche der Gemeindeverwaltung zum Trassenverlauf Weinheim-Karlsruhe mit TransnetBW, dem Ortschaftsrat Neureut und dem Stadtplanungsamt Karlsruhe statt.
Am 21. Juli 2017 informierte TransnetBW mit ihrem Infomobil beim Blauen Haus über das Ergebnis ihrer Vorprüfung. Für unseren Bereich präferiert TransnetBW die Bestandstrasse mit entsprechender Aufrüstung durch den Bürgerpark. Die Trasse entlang der B36 ist lediglich als Alternative im Antrag.   

Beim Infomarkt in der Rheinhalle informierten sich im November 2016 weit über 200 Besucher. Bei dieser Gelegenheit haben sich engagierte Bürger kennengelernt, zusammengefunden und eine Bürgerinitiative „Strom-Mast-frei“ gegründet (strom-mast-frei.com).
Bürgermeister Stober und Hauptamtsleiter Ehrmann tauschten sich mit der Bürgerinitiative über deren Ziele und den Sachstand aus. Dr. Wolnicki, Markus Eiden und Dr. Kühnapfel stehen dafür, dass sie sich für eine realistische Lösung einsetzen und keinen Utopien nachhängen.

Wappen der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de

Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr