Flüchtlingshilfe

Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerkes der Vereinten Nationen (UNHCR) waren zum Stand 31.12.2014 weltweit 59.500.000 Menschen auf der Flucht vor Kriegen, Terror und Unterdrückung, Hunger, Naturkatastrophen, wirtschaftlicher Not und fehlender Lebensperspektiven. Mehr als die Hälfte dieser fast 60 Millionen Menschen ist jünger als 18 Jahre.

Diese weltweit steigende Zahl an Flüchtlingen hat auch dazu geführt, dass die Zahl der in Deutschland Schutz und Asyl suchenden Personen in den letzten Jahren stark gestiegen ist. Daraus resultiert sowohl die rechtliche als auch die humanitäre Verpflichtung der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen zur Unterbringung, Betreuung und Integration einer steigenden Zahl von Menschen aus den verschiedensten Ländern dieser Welt.

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen Hintergrundinformationen zum Thema Asyl und Flüchtlingsunterbringung in Deutschland und Baden-Württemberg zur Verfügung stellen. Insbesondere möchten wir aber auch die in Eggenstein-Leopoldshafen bestehende und kommende Situation und die daraus resultierenden Maßnahmen darlegen.

Die Flüchtlingszahlen und die daraus resultierenden Konsequenzen für unsere Gemeinde sind ständigen Veränderungen unterworfen, die es kaum möglich machen, eine exakte Prognose für die kommenden Jahre zu treffen. Wir bemühen uns, Ihnen hier den jeweils gültigen Stand darzustellen.

Die drei Stufen der Flüchtlingsunterbringung


Die Unterbrigung von Flüchtlingen in Deutschland erfolgt grundsätzlich in drei Stufen.

Art der Unterbringung

Verantwortung

Behörde

Erstunterbringung 

Bundesland    

Regierungspräsidium

vorläufige Unterbringung    

Landkreis       

Landratsamt

Anschlussunterbringung 

Kommune       

Gemeindeverwaltung

Erstunterbringung - Zuständigkeit der Bundesländer


Nach der Einreise in das Bundesgebiet wird die Person gemäß dem Königsteiner Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer verteilt.

Die Unterbringung in dieser Stufe ist Sache der Bundesländer und findet in Landes-Erstaufnahme-Einrichtungen (LEA) statt. Eine solche befindet sich für Baden-Württemberg seit vielen Jahren in der Durlacher Allee in Karlsruhe. Auf Grund der steigenden Zahl von hilfesuchenden Personen wurden seit 2014 z.B. in Meßstetten, Ellwangen und Mannheim weitere Landes-Erstaufnahme-Einrichtungen errichtet. Weitere Einrichtungen sind in Baden-Württemberg konkret in Planung.

Vereinzelt war und ist es auf Grund sprunghaft ansteigender Einreisezahlen sogar notwendig, übergangsweise Bedarfsorientierte-Erstaufnahme-Einrichtungen (BEA) zu schaffen. So wurde z.B. in der Rheinstrandhalle in Karlsruhe, der DM-Arena in Rheinstetten oder auch in der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal vorübergehend Personen im Rahmen der Erstunterbringung untergebracht.

Vom 11.09.2015 bis zum 30.06.2016 wurde durch das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium, in der ehemaligen Kantine auf dem KIT Campus Nord eine Notunterkunft für 700 Flüchtlinge eingerichtet. Bürgermeister Stober wurde hierüber telefonisch am Vormittag des 10.09.2015 informiert.

In der Erstunterbringung werden die persönlichen Daten der Person sowie alle für den Asylantrag notwendigen Daten erfasst. Auf Grund der Vielzahl der Personen verbleiben diese aktuell einige Wochen in den Landes-Erstaufnahme-Einrichtungen. Danach werden die Personen gemäß der Einwohnerzahl auf die Landkreise im Rahmen der vorläufigen Unterbringung in die Gemeinschaftsunterkunft verteilt.

Auf Grund der anhaltend niedrigen Zugangszahlen von Flüchtlingen nach Deutschland hat das Regierungspräsidium Karlsruhe die Notunterkunft in der ehemaligen Kantine auf dem Gelände des KIT Campus Nord zum 01.07.2016 stillgelegt.


Ab Mai 2020 nutzt das Land Baden-Württemberg die Einrichtung Am Schröcker Tor als Außenstelle der Landeserstaufnahme Karlsruhe. Das Gelände gehört dem Land Baden-Württembger. Die Container wurden dem Landkreis Karlsruhe durch das Land abgekauft.

Vorläufige Unterbringung – Zuständigkeit der Landkreisverwaltungen


Nach den gesetzlichen Vorgaben des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) ist das Landratsamt Karlsruhe für die im Landkreis Karlsruhe im Rahmen der vorläufigen Unterbringung unterzubringenden Personen zuständig. Die Unterbringung erfolgt in Gemeinschaftsunterkünften oder in Wohnungen.

Die Menschen verbleiben bis zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Asylantrag oder Folgeantrag oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Gemeinschaftsunterkunft; längstens jedoch 2 Jahre. Im Anschluss werden die Menschen auf die Gemeinden des Landkreises im Rahmen der so genannten Anschlussunterbringung verteilt.

Anschlussunterbringung – Zuständigkeit der Gemeinden


Nach Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Asylantrag oder Folgeantrag oder nach Erteilung eines Aufenthaltstitels, spätestens aber nach 2 Jahren nach Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft, werden die Menschen auf die Gemeinden des Landkreises verteilt. Dies erfolgt anteilig entsprechend der Einwohnerzahl.

Die Gemeinde ist zur Aufnahme der Personen gesetzlich verpflichtet. Im Notfall müsste die Unterbringung in öffentlichen Gebäuden wie Sporthallen o.ä. erfolgen. Dies deckt sich mit der Regelung des Polizeigesetzes, wonach die Gemeinde auch obdachlos gewordene Personen in einem Notquartier unterbringen muss.

Die Menschen verbleiben bis zur Ausreise bzw. bis zum Unterkommen im regulären Wohnungsmarkt in der Anschlussunterbringung.

Da seit Mai 2020 in Eggenstein-Leopoldshafen eine Erstaufnahmeeirichtung des Landes auf dem Gelände Am Schröcker Tor eingerichtet worden ist, werden der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen ab diesem Zeitpunkt keine Personen mehr in die Anschlussunterbrigung zugetilt werden.

Flüchtlingsunterbringung in Eggenstein-Leopoldshafen - Daten und Zahlen


Die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen hat jährlich die ihr im Rahmen der gesetzlichen Aufnahmeverpflichtung zugeteilte Anzahl an Flüchtlingen im Verhältnis zur Einwohnerzahl in der Gemeinde aufgenommen.

Seit Mai 2020 werden der Gemeinde keine Personen mehr in die Anschlussunterbringung zugeteilt, da das Land in der Gemeinde eine Erstaufnahmeeinrichtung betreibt.

Aufgenommene Flüchtlinge im Rahmen der Anschlussunterbringung 2005-Mai 2020
(Stand:30.04.2020)

AUB bis 2020


Zum Stand 10.05.2020 befinden sich 104 Personen in der Anschlussunterbringung in unserer Gemeinde, ca. 50 Personen hiervon wurden in den Jahren 2015 und davor aufgenommen und wohnen auch noch hier. 


Nationalitäten AUB


Flüchtlingsunterbringung in Eggenstein-Leopoldshafen - Maßnahmen


Um der Aufnahmeverpflichtung bis Mai 2020 nachzukommen, mussten verschiedene Maßnahmen realisiert werden. Aufgrund der Einrichtung der Landeserstaufnahmestelle im Gewann Am Schröcker Tor werden unserer Gemeinde keine weiteren Flüchtlinge zur Anschlussunterbringung zugewiesen.

Einrichtungen der Anschlussunterbringung


Die Gemeinde verfolgt bei der Anschlussunterbringung der Flüchtlinge verschiedene Ansätze. Zum einen wird vorrangig die dezentrale Unterbringung in angemieteten Wohnungen angestrebt. So konnten bIs Ende 2016 fast 80% der in Eggenstein-Leopoldshafen unterzubringenden Personen dezentral über den gesamten Ort verteilt untergebracht werden. Die übrigen Personen wohnen in der kommunalen Notunterkunft Im Wörth am Festplatz Leopoldshafen, in der auch die obdachlosen Personen untergebracht sind. Durch die Zuweisung von 77 Personen in die Anschlussunterbringung am Schröcker Tor im Februar 2017 sind nun hier die Hälfte der in der Gemeinde aufgenommenen Personen zentral untergebracht.

Zum Stand 01.05.2020 sind in Eggenstein-Leopoldshafen 104 Personen im Rahmen der Anschlussunterbringung untergebracht.

Die Zahl der unterzubringenden Personen (siehe „Flüchtlingsunterbringung in Eggenstein-Leopoldshafen - Daten und Zahlen“) machte es neben den genannten Unterbringungskonzepten erforderlich, neue Standorte für die Anschlussunterbringung zu finden.

Kurzfristig notwendige Maßnahmen: Kruppstraße + "Kombimodell"
Da im April 2015 auf Grund der damals vorherrschenden Zugangszahlen in das Bundesgebiet der Gemeinde ein Mindestaufnahmesoll von 191 Personen in der Anschlussunterbringung nur für das Jahr 2016 angekündigt wurde, musste zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs die zeitlich auf zwei bis drei Jahre befristete Errichtung einer mobilen Containerunterkunft in der Thyssenstraße im Ortsteil Eggenstein für 80 Personen geplant werden. Diese Errichtung wurde im Rahmen einer Bauvoranfrage durch die Baurechtsbehörde des Landratsamtes auch positiv entschieden.

Auf Grund der im September 2015 erfolgten Mitteilung des Landratsamtes, die Gemeinde müsse in 2016 durch die Einrichtung der Notunterkunft in der Kantine des KIT keine Personen im Rahmen der Anschlussunterbringung aufnehmen, wurde diese Maßnahme bis auf weiteres ausgesetzt.

Durch die Schließung der Notunterkunft lebte die Aufnahmeverpflichtung der Gemeinde wieder auf. Die in 2016 voraussichtlich aufzunehmenden 80 Personen wurden zum Teil bereits dezentral untergebracht. Für den übrigen Teil bestanddie Möglichkeit, Teile der Am Schröcker Tor durch den Landkreis eingerichteten Gemeinschaftsunterkunft anzumieten, um hier ca. 80 Personen unterzubringen ("Kombimodell"). Dies war möglich, da der Landkreis auf Grund der aktuellen Entwicklung nur maximal 200 der hier entstehenden 325 Plätze für die vorläufige Unterbringung benötigt.

Für die 2017 ff. anstehenden Aufnahmeverpflichtungen entstand gemäß Beschluss des Gemeinderates in der Kruppstraße im Ortsteil Eggenstein eine Einrichtung für 72 Personen in Festbauweise (Holzständerbauweise). Stand 05.10.2018 wohnen 15 Familien mit insgesamt 69 Personen in der Anlage.

In Kombination der Mitbenutzung der Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises sowie der Errichtung der Wohnanlage in der Kruppstraße konnte die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen das Aufnahmesoll auch im Jahr 2109 erfüllen.

In beiden Einrichtungen arbeitet auch Personal sür die soziale Betreung der dort untergebrachten Personen.

Konzept Kruppstraße



Wichtig war der Verwaltung und dem Gemeinderat, dass innerhalb der Anlage in der Kruppstraße einzelne Wohngruppen geschaffen werden. Dies macht es möglich, dass kleinere Personengruppen oder Familienverbände in separaten Wohneinheiten wohnen können. Die dadurch entstehende Erhöhung der Wohnqualität und Privatsphäre wird sich positiv auf das Miteinander in der gesamten Anlage auswirken. Zusätzlich kann durch die Anordnung der Wohngruppen in verschiedenen Gebäudeteilen Rücksicht auf unterschiedliche Herkunftsländer, Religionen und kulturelle Besonderheiten genommen werden.  

Neubau in der Kruppstraße zur Flüchtlingsunterbringung der Gemeinde
Neubau in der Kruppstraße zur Flüchtlingsunterbringung der Gemeinde
 

Presse

Gemeinschaftsunterkunft Am Schröcker Tor - Besichtigung 01.02.2017 + Belegung

Pressemitteilung vom 10.9.2015 Regierungspräsidium Karlsruhe

Aufgrund der nach wie vor hohen Zugangszahlen hat das Regierungspräsidium Karlsruhe eine weitere bedarfsorientierte Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge auf dem Gelände des KIT Campus Nord eingerichtet. Regierungspräsidentin Nicolette Kressl hat am Donnerstag, 10.9., den Bürgermeister der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen über die beabsichtigte Nutzung inf

Bei der Unterkunft handelt es sich um ein ehemaliges Kantinengebäude, das für die Aufnahme von 500 Flüchtlingen vorbereitet wird. Bereits am morgigen Freitag, 11.09.15, sollen die ersten Flüchtlinge verlegt werden. Das Regierungspräsidium hat einen erfahrenen Betreiber und Sicherheitsdienstleister für die Unterkunft beauftragt.   Derzeit kommen täglich über 700 Menschen in die Erstaufnahmeeinrichtungen nach Baden-Württemberg. Ferner hat das Land bisher zusätzlich rund 1.800 Flüchtlinge aufgenommen, die über die Balkanroute nach Bayern gekommen waren.   Das Regierungspräsidium ist auf das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Die Einrichtung der Unterkunft ist ein wichtiger und notwendiger Baustein, den Menschen ein sicheres Dach über dem Kopf anbieten zu können.

Ansprechpartner

Bei Fragen zum Betrieb der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Am Schröcker Tor können Sie sich an das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP KA) wenden: 

0721 926-6190  
Kob-flue@rpk.bwl.de

0721 46139482   Alltagsbetreuung vor Ort in Eggenstein-Leopoldshafen

Jänicke, Philipp

Amtsleiter Ordnungsamt

Hartl, Jonas

Leiter Ordnungswesen

Wappen der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de

Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr