Gemeinderäte bestimmen das Verwaltungshandeln.
Sie sind Teil der Verwaltung und kein Parlament.
Auch Jugendliche haben ein Wörtchen mitzureden, wenn es um Ihre Belange bzw. Interessen geht. Das ist rechtlich in §41a GemO verankert
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und Hauptorgan
der Gemeinde. Er wird in Baden-Württemberg auf fünf Jahre direkt gewählt und entscheidet
über wichtige Angelegenheiten, wobei das Haushaltsrecht als das Königsrecht des
Gemeinderates gilt. Im Sinne einer arbeitsteiligen Vorgehensweise wird in
themenbezogenen Ausschüssen vorberaten.
Die Verpflichtungsformel lautet:
"Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern."
Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de
Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr
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