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Personalausweis

Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der Meldepflicht unterliegt oder sich überwiegend in Deutschland aufhält, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht). Wer einen gültigen Reisepass besitzt, benötigt keinen Personalausweis.

Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. Ebenfalls auf Antrag kann Deutschen, die keine Wohnung in Deutschland haben, ein Personalausweis ausgestellt werden.

Es besteht keine Pflicht, den Ausweis mit sich zu führen. Der Personalausweis muss auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z.B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorgezeigt und zur Prüfung ausgehändigt werden.

Allgemeine Informationen zum Personalausweis


Seit dem 1. November 2010 kann der neuere Personalausweis im Scheckkartenformat beantragt werden. Er löst den bisherigen Personalausweis ab. Alle alten Personalausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich.

Der neue Personalausweis kann genauso wie bisher als sogenannter Sichtausweis verwendet werden. Daneben bietet er durch einen Ausweis-Chip neue Funktionen.

Eine neue Möglichkeit ist der elektronische Identitätsnachweis, auch eID-Funktion (eID = electronic Identity) genannt. Die Daten, die bisher optisch vom Dokument ablesbar waren, sind nun zusätzlich in einem Ausweis-Chip gespeichert. Damit können Sie sich im Internet elektronisch ausweisen, sowohl gegenüber Behörden im E-Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern wie beispielsweise beim Onlinebanking. Die Nutzung der eID-Funktion ist freiwillig und kann auf Ihren Wunsch hin jederzeit durch die zuständige oder ausstellende Personalausweisbehörde ein- oder ausgeschaltet werden. Sie können die eID-Funktion erst ab 16 Jahren verwenden.

Im Chip des neuen Personalausweises sind zukünftig ein Foto und die Fingerabdrücke abgelegt. Ab dem 01.08.2021 ist die Erfassung von Fingerabdrücken im Personalausweis bei Personen ab dem 6. Lebensjahr verpflichtend. Diese Funktion wird auch Biometriefunktion genannt. Foto und Fingerabdruck sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich.

Die dritte neue Funktion ist die Unterschriftsfunktion, auch Signaturfunktion genannt. Sie wirkt wie eine persönliche, dabei aber digitale Unterschrift. Mit ihr können Verträge, Anträge und Urkunden online unterzeichnet werden, die sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wären. Die Nutzung der Unterschriftsfunktion ist freiwillig. Hierfür müssen Sie ein sogenanntes Signaturzertifikat erwerben. Dieses Zertifikat wird jedoch nicht von den Personalausweisbehörden ausgestellt, sondern von speziellen Dienstleistern (den Signaturanbietern), die nach dem Signaturgesetz (SigG) zugelassen sind. Eine Liste der zugelassenen Signaturanbieter finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass die eID-Funktion Ihres Personalausweises eingeschaltet sein muss.

Alle wichtigen Informationen über den neuen Personalausweis finden Sie in der Broschüre "Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis" und auf den Informationsseiten "Der neue Personalausweis" des Bundesinnenministeriums. Die Broschüre erhalten Sie kostenfrei im Bürgerservice im Rathaus Eggenstein-Leopoldshafen.

Nach wie vor ist der Personalausweis auch ein hoheitliches Dokument, mit dem Sie in viele Länder auch ohne Reisepass einreisen können. Informationen über die Einreisebestimmungen in die einzelnen Länder erhalten bei Ihrem Reisebüro und auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Verfahrensablauf und Termin


Der Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie können den Antrag persönlich bei der Personalausweisbehörde stellen, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind.

Einen Termin können Sie hier online vereinbaren.

Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können den Personalausweis selbst beantragen. Kommen Jugendliche, die das 16. Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, dieser Pflicht nicht nach, ist der gesetzliche Vertreter (in der Regel sind das die Eltern) verpflichtet, den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises innerhalb von sechs Wochen, nachdem der Jugendliche 16 Jahre alt geworden ist, zu stellen. Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgt die Beantragung durch beide Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Das persönliche Erscheinen des Jugendlichen ist auch in diesem Fall erforderlich, da dessen Identität immer geprüft werden muss.Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen. Kinder müssen eine Unterschrift leisten, wenn sie zum Zeitpunkt der Beantragung des Ausweises 10 Jahre oder älter sind.

Wenn Sie den neuen Personalausweis beantragt haben, erhalten Sie als antragstellende Person vom Ausweishersteller per Post einen "PIN-Brief", der eine Geheimnummer (PIN) für die Nutzung der eID-Funktion, eine Entsperrnummer, das Sperrkennwort und weiter Informationen zum Sperren der eID-Funktion enthält.

Bei Jugendlichen unter 16 Jahren wird die Funktion automatisch vor Aushändigung des Ausweises ausgeschaltet.

Bei der Aushändigung des Ausweises müssen Sie schriftlich erklären, ob Sie den "PIN-Brief" der Bundesdruckerei in Berlin erhalten haben.

Erforderliche Unterlagen


  • alter Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde.

  • ggf. Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm (Fotostudios wissen darüber Bescheid). Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

  • ggf. Nachweis der Namensänderung bei Beantragung eines neuen Personalausweises nach der Eheschließung oder der Scheidungg.

  • ggf. Verlstanzeige wenn Sie den Personalausweis neu beantragt haben, weil Sie Ihren bisherigen Personalausweis verloren haben.
  • Für Personen unter 16 Jahren müssen beide Elternteile den Antrag gemeinsam stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen. Aus der Vollmacht muss hervorgehen, dass die Ausstellung eines Personalausweises beantragt wird.
  • Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss.

Auf Grund bestehender gesetzlicher Vorgaben dürfen nur nur Lichtbilder akzeptiert werden, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.

Bei der Erstausstellung können weitere Unterlagen (z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden) erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich vorab über die ggf. notwendigen Unterlagen bei den unten aufgeführten Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros.

Fristen


Nach den Vorgaben des Personalausweisgesetzes muss der Ausweisinhaber sechs Wochen vor Ablauf seinens Personalausweises einen neuen Personalausweis beantragen, wenn er nicht im Besitz eines Reisepasses ist.

Die Herstellung des Personalauseises durch die Bundesdruckerei in Berlin dauert regelmäßig zwischen drei und sechs Wochen.

Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgestellt.

Verlust des Personalausweises


Haben Sie Ihren Personalausweis verloren? Dann sind Sie verpflichtet, dies der Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes unverzüglich formlos schriftlich oder persönlich mitzuteilen. Wenn Sie in Eggenstein-Leopoldshafen wohnen, ist das Bürerbüro im Rathaus Eggenstein-Leopoldshafen Ihr Ansprechpartner. Sie müssen die Personalausweisbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden.

Das Bürgerbüro Eggenstein-Leopoldshafen informiert bei Anzeige des Verlustets automaisch die Datenstation der Polizei über das verlorene Ausweisdokument.

Im Rahmen der Verlustanzeige erhalten Sie eine Verlustanzeige für Ihre Unterlagen, die Sie auch zur Erfüllung der Ausweispflicht nutzen können. Das gilt nur bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises, jedoch vom Tage der Ausstellung der Bescheinigung an gerechnet höchstens für acht Wochen.

Einen neuen Ausweis müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.

Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen.

Verlust eines Personalausweises mit elektronischem Identitätsnachweis/Sperrung

Ist bei Ihrem verloren gegangenen Personalausweis der elektronische Identitätsnachweis (eID-Funktion) eingeschaltet, müssen Sie die Funktion unverzüglich sperren lassen. Dies können Sie telefonisch über die Hotline 0049-116 116  veranlassen.

Achtung: Bei Sperrung der eID-Funktion über die Hotline sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der zuständigen Stelle zu melden.

Sie können die Sperrung aber auch direkt bei der zuständigen oder ausstellenden Personalausweisbehörde persönlich oder telefonisch veranlassen. Diese leitet die Sperrung sofort ein.

Nutzen Sie bei Ihrem verloren gegangenen neuen Personalausweis auch die elektronische Signatur? Dann müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen.

Neubeantragung des Personalausweises bei Namensänderung

Hat sich nach der Eheschließung oder der Scheidung Ihr Name geändert? Dann müssen Sie Ihren Personalausweis unverzüglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen. Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig.

Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen.

Zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen legen Sie bitte bei der Beantragung die Bescheinigung über die Namensänderung vor.

Der vorläufige Personalausweis

Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises warten können, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis ist maximal drei Monate gültig.

Bei der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises müssen die selben Unterlagen vorgelegt werden wie bei der Beantragung eines regulären Personalausweises.

Anders als der reguläre Personalausweis wird der vorläufige Personalausweis nicht zentral von der Bundesdruckerei in Berlin sondern direkt vom Bürgerbüro Eggenstein-Leopoldshafen erstellt.

Ob ein vorläufiger Personalausweis als Einreisedokument für Ihr Reiseziel ausreichend ist, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Gebühren und Gültigkeit

Ausstellung von Personalausweisen


Antragstellende Person ab 24 Jahren

37,00 Euro (10 Jahre gültig)

Antragstellende Person unter 24 Jahren

22,80 Euro (6 Jahre gültig)

Vorläufiger Personalausweis

10,00 Euro

Weitere Gebührenregelungen


Erstmalige Aktivierung der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres

gebührenfrei

Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion

gebührenfrei

Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion

gebührenfrei

Ändern der PIN beim Bürgerbüro (z.B. PIN vergessen)

6,00 Euro

Ändern der Anschrift bei Umzügen

gebührenfrei

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

gebührenfrei

Entsperren der Online-Ausweisfunktion

6,00 Euro

Gültigkeit des Dokumentes


Personen ab 24 Jahre

10 Jahre

Personen unter 24 Jahre

6 Jahre

vorläufiger Personalausweis

max. 3 Monate

Bearbeitungsstatus meines Personalausweises

Informationen über den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises erhalten Sie hier.

Neben unseren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern beantworten Ihnen von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr zusätzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einheitlichen Behördennummer Ihre Fragen zu dieser Dienstleistung. Wählen Sie hierzu einfach die 115.

Logo 115

Zuständige Mitarbeiter

Wappen der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de

Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
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Do 14.00-18.00 Uhr