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Fischereischein

Wer fischen oder angeln will, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich haben. Er ist nur gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben.

Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit.

Jugendliche ohne Sachkundenachweis erhalten einen Jugendfischereischein. Erbringen Sie den Sachkundenachweis, können auch sie einen Fischereischein auf Lebenszeit beantragen.

Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie die Erlaubnis derjenigen Person, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem Sie fischen möchten.

Voraussetzungen

Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)


  • Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,
  • Sie haben keinen Sachkundenachweis und
  • Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis

Fischereischein auf Lebzeit


  • Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
  • Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen (Vorlage).

Verfahrensablauf und Termin


Der Antrag muss grundsätzlich persönlich im Bürgerbüro im Rathaus Eggenstein-Leopoldshafen gestellt werden. Im Ausnahmefall können Sie auch eine andere Person mit der Antragstellung beauftragen.

Einen Termin können Sie hier online vereinbaren.

Erforderliche Unterlagen


  • Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis)
  • Lichtbild
  • bisheriger Fischereischein (falls vorhanden)
  • Personalausweis

Gebühren

Neuausstellung


  • Jugendfischereischein: 5,- €
  • Jahresfischereischein: 10,- €
  • Fischereischein auf Lebzeit: 20,- €

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den Verwaltungsgebühren noch die jeweils aktuelle Fischereiabgabe zu entrichten ist.

Verlängerung


  • um ein Jahr:  7,50,- €
  • um fünf Jahre:  20,- €
  • für 10 Jahre:  20,- €

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den Verwaltungsgebühren noch die jeweils aktuelle Fischereiabgabe zu entrichten ist.

Fischereiabgabe


Zusätzlich zu den aufgeführten Verwaltungsgebühren für Neuausstellung und Verlängerung ist für jedes Kalenderjahr eine Fischereiabgabe in Höhe von 8,- € zu zahlen. Ausgenommen hiervon ist der Jugendfischereischein.

Neben unseren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern beantworten Ihnen von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr zusätzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einheitlichen Behördennummer Ihre Fragen zu dieser Dienstleistung. Wählen Sie hierzu einfach die 115.

Logo 115

Zuständige Mitarbeiter

Wappen der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de

Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr