Wer fischen oder angeln will, muss einen Fischereischein besitzen und
diesen beim Fischen bei sich haben. Er ist nur gültig, wenn Sie für das
laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben.
Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit.
Jugendliche ohne Sachkundenachweis erhalten einen
Jugendfischereischein. Erbringen Sie den Sachkundenachweis, können auch
sie einen Fischereischein auf Lebenszeit beantragen.
Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie die Erlaubnis derjenigen
Person, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem Sie fischen
möchten.
Der Antrag muss grundsätzlich persönlich im Bürgerbüro im Rathaus
Eggenstein-Leopoldshafen gestellt werden. Im Ausnahmefall können Sie
auch eine andere Person mit der Antragstellung beauftragen.
Einen Termin können Sie hier online vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den Verwaltungsgebühren noch die jeweils aktuelle Fischereiabgabe zu entrichten ist.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den Verwaltungsgebühren noch die jeweils aktuelle Fischereiabgabe zu entrichten ist.
Zusätzlich zu den aufgeführten Verwaltungsgebühren für Neuausstellung
und Verlängerung ist für jedes Kalenderjahr eine Fischereiabgabe in Höhe
von 8,- € zu zahlen. Ausgenommen hiervon ist der Jugendfischereischein.
Neben unseren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern beantworten Ihnen von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr zusätzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einheitlichen Behördennummer Ihre Fragen zu dieser Dienstleistung. Wählen Sie hierzu einfach die 115.
Bürgerbüro
0721 97886-22
buergerservice@egg-leo.de
Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de
Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr
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