Die Meldebehörde darf nach dem Bundesmeldegsetz
Das Meldegesetz räumt den Betroffenen ein Widerspruchsrecht
ein. Wer eine Weitergabe seiner Daten zu den genannten Zwecken nicht
wünscht oder der Melderegisterauskunft zu seiner Person im
Internet über das zentrale Meldeportal widersprechen möchte, wird
gebeten, dies schriftlich dem Meldeamt Eggenstein-Leopoldshafen,
Friedrichstraße 32 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, per Fax
0721/97786-23 oder per E-Mail an info@egg-leo.de mitzuteilen.
Von einem Widerspruch gegen die Datenübermittlung im Wege des automatisierten verfahrens unberührt bleiben Auskünfte aus dem Melderegister, die schriftlich durch den Auskunftssuchenden beantragt werden.
Personen, die bereits bei Ihrer Anmeldung bzw. in früheren Jahren die
Datenweitergabe abgelehnt haben, müssen keine erneute Mitteilung
abgeben.
Für die Eintragung einer Übermittlungssperre fallen keine Gebühren an.
Neben unseren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern beantworten Ihnen von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr zusätzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einheitlichen Behördennummer Ihre Fragen zu dieser Dienstleistung. Wählen Sie hierzu einfach die 115.
Bürgerbüro
0721 97886-22
buergerservice@egg-leo.de
Bürgerbüro
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Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de
Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr
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