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Widerspruch Datenübermittlung (Übermittlungssperre)


Die Melde­be­hörde darf nach dem Bundesmeldegsetz

  • Namen, Doktor­­grade, Anschrif­ten, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Eheju­­bi­la­ren (70., 75., 80., 85., 90., 95 und 100. Geburtstag sowie Ehejubiläen ab dem 50. Hochzeitstag) veröf­fent­­li­chen und an Presse und Rundfunk zum Zwecke der Veröf­fent­­li­chung übermit­teln (§ 50 Abs. 2 BMG).
  • an öffentlich-rechtliche Religi­­ons­­ge­­sell­­schaf­ten folgende Daten von Famili­en­an­­ge­hö­ri­gen der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-recht­­li­chen Religi­­ons­­ge­­sell­­schaft angehören, übermit­teln: Namen, Tag der Geburt, Geschlecht, Anschrif­ten, Zugehö­rig­keit zu einer öffentlich-recht­­li­chen Religi­­ons­­ge­­sell­­schaft, Übermit­t­­lungs­­s­per­ren und Sterbetag (§ 42 Abs. 2 BMG).
  • Vor- und Famili­en­na­­men, Doktor­­grade und Anschrift der volljäh­ri­gen Einwohner in Einwoh­ner­bü­chern und ähnlichen Nachschla­­ge­wer­ken selbst veröf­fent­­li­chen oder, wie in Karlsruhe, an den Karls­ru­her Adress­­buch­­ver­­lag übermit­teln (§ 50 Abs. 3 BMG).
  • Namen und Anschrift im Wege des automa­ti­­sier­ten Abrufs über das Internet (§ 39 Abs. 2 BMG) übermit­teln.


Das Melde­­ge­­setz räumt den Betrof­­fe­­nen ein Wider­­spruchs­recht ein. Wer eine Weitergabe seiner Daten zu den genannten Zwecken nicht wünscht oder der Melde­re­­gis­ter­aus­­kunft zu seiner Person im Internet über das zentrale Melde­­por­tal wider­spre­chen möchte, wird gebeten, dies schrift­­lich dem Meldeamt Eggenstein-Leopoldshafen, Friedrichstraße 32 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, per Fax 0721/97786-23 oder per E-Mail an info@egg-leo.de mitzu­tei­len.

Von einem Wider­­spruch gegen die Datenübermittlung im Wege des automatisierten verfahrens unberührt bleiben Auskünfte aus dem Melde­re­­gis­ter, die schrift­­lich durch den Auskunfts­­­su­chen­­den beantragt werden.

Personen, die bereits bei Ihrer Anmeldung bzw. in früheren Jahren die Daten­wei­ter­­gabe abgelehnt haben, müssen keine erneute Mitteilung abgeben. 

Gebühren


Für die Eintragung einer Übermittlungssperre fallen keine Gebühren an.

Neben unseren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern beantworten Ihnen von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr zusätzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einheitlichen Behördennummer Ihre Fragen zu dieser Dienstleistung. Wählen Sie hierzu einfach die 115.

Logo 115

Zuständige Mitarbeiter

Wappen der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de

Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr