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Abmeldung eines Wohnsitzes

Mit der Änderung des Meldegesetzes zum 01. Juni 2004 hat der Gesetzgeber die Pflichten für das Abmelden beim Einwohnermeldeamt gelockert. Sollten Sie aus Eggenstein-Leopoldshafen wegziehen, müssen Sie sich nur noch beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn Sie

  • aus Ihrer bisherigen Wohnung ausziehen und anschließend eine Wohnung im Ausland beziehen.
  • für mehrere Wohnungen gemeldet sind (Haupt- und Nebenwohnsitz) und aus einer dieser Wohnungen ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen.

In den übrigen Fällen reicht die Anmeldung in der neuen Wohnung aus; eine Abmeldung der bisherigen Wohnung ist nicht notwendig.

Verfahrensablauf und Termin


Sie können sich persönlich oder schriftlich abmelden. Die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen führt das Melderegister automatisiert. Vom Ausfüllen des Meldescheins kann abgesehen werden, wenn Sie persönlich beim Bürgerbüro erscheinen. Hier werden Ihren Angaben dann direkt im Melderegister erfasst. Auf dem Ausdruck der von Ihnen erhobenen Daten bestätigen Sie zum Abschluss die Richtigkeit der erfassten Daten durch Ihre Unterschrift.

Einen Termin können Sie hier online vereinbaren.

Für eine schriftliche Abmeldung in unserer Gemeinde können Sie auch den unter "Formulare" bereitgestellten Vordruck verwenden. Familienangehörige, die in derselben Wohnung wohnen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen werden grundsätzlich bei der Anmeldung benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass.
  • Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden.
  • Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die noch kein Ausweisdokument besitzen).

Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein per Post an die Gemeinde schicken, müssen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie ihrer Ausweisdokumente beilegen.

Frist zur Abmeldung

Die Abmeldung in Eggenstein-Leopoldshafen muss innerhalb von zwei Wochen ab Wegzug aus der Gemeinde erfolgen.

Gebühren

Es fallen für die Abmeldung keine Gebühren an.

Formulare

Neben unseren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern beantworten Ihnen von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr zusätzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einheitlichen Behördennummer Ihre Fragen zu dieser Dienstleistung. Wählen Sie hierzu einfach die 115.

Logo 115

Zuständige Mitarbeiter

Wappen der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de

Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr