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Reisepass

Deutsche Staatsangehörige müssen einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ausreisen oder wieder einreisen.

Der Reisepass ersetzt insoweit den Personalausweis, obwohl er im Gegensatz zu diesem nicht die Anschrift des Inhabers enthält. Der Personalausweis hingegen genügt nur im Inland, in der Regel aber nicht für die Einreise in andere Länder – Ausnahmen bestehen insbesondere für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU).

Allgemeine Informationen zum Reisepass


Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist vom Alter des Passinhabers abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt der Reisepass sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre. Ein vorläufiger Reisepass gilt höchstens ein Jahr.

Bei berechtigtem Interesse besteht die Möglichkeit, für dieselbe Person mehrere Reisepässe auszustellen (beispielsweise wenn wegen bestimmter Visaeinträge im Pass Schwierigkeiten bei der Einreise in weitere Staaten zu befürchten sind).

In Eilfällen kann ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Falls auch der Reisepass im Expressverfahren (Herstellungsdauer höchstens 72 Stunden) nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden kann, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Vorläufige Reisepässe werden sofort ausgestellt.

Der Reisepass kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verlängert werden. Ist der Reisepass durch Fristablauf oder auf sonstige Weise ungültig geworden, müssen Sie bei Bedarf einen neuen beantragen.

Bereits vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein Reisepass oder ein vorläufiger Reisepass ungültig, wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers nicht zulässt oder verändert worden ist oder wenn Eintragungen fehlen oder, mit Ausnahme der Angaben über den Wohnort, unzutreffend sind.

Grundsätzlich werden Reisepässe in einem Umfang von 32 Seiten ausgestellt. Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten erhalten (für Vielreisende mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge).

Reisepässe werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Vorläufige Reisepässe werden von der Passbehörde hergestellt (sie enthalten auch nach der Einführung biometrischer Reisepässe keine Biometrie).

Eine Änderung der Personendaten (z.B. des Namens nach Eheschließung) ist im Reisepass nicht möglich. In diesen Fällen ist bei Bedarf ein neuer Reisepass zu beantragen.

Der Passinhaber ist verpflichtet, der Passbehörde

  • unverzüglich den Pass vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist,
  • auf Verlangen den alten Pass beim Empfang eines neuen Passes abzugeben,
  • den Verlust des Passes und sein Wiederauffinden anzuzeigen,
  • den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzuzeigen und anzuzeigen, wenn er aufgrund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eingetreten ist.

Verfahrensablauf und Termin


Der Reisepass wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich stellen.

Einen Termin können Sie hier online vereinbaren. 

Seit dem 1. November 2007 werden neben dem Lichtbild auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen. Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist. Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen – soweit sorgeberechtigt – zu stellen. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen. Die Unterschrift des Kindes ist erforderlich, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Reisepasses das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben. Unabhängig vom Alter muss ein Kind für die Beantragung des Reisepasses persönlich erscheinen, damit die Identität geprüft werden kann. Aus diesem Grund ist auch bei späterer Aktualisierung des Kinderreisepasses (z.B. Größe, Augenfarbe, Lichtbild) die Anwesenheit des Kindes erforderlich. Wenn der Reisepass bei der Verwaltung vorliegt, werden Sie per E-Mail oder SMS benachrichtigt, damit Sie diesen abholen können. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Hierzu erhalten Sie bei der Beantragung von uns einen Vordruck. Der Bevollmächtigte muss die Vollmacht und seinen eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

Erforderliche Unterlagen


  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm (Fotostudios wissen darüber Bescheid).
  • bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis) – sofern vorhanden.
  • Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit (regelmäßig genügt hierfür der bisherige amtliche Lichtbildausweis)
  • bei Änderung des Namens
    - durch Heirat: beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder eine aktuelle Eheurkunde bzw. Bescheinigung des Standesamtes über die Namensänderung
    - durch Scheidung: beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder eine aktuelle Eheurkunde bzw. Bescheinigung des Standesamtes über die Namensänderung
  • Für Personen unter 18 Jahren müssen beide Elternteile den Antrag gemeinsam stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen. Aus der Vollmacht muss hervorgehen, dass die Ausstellung eines Reisepasses beantragt wird.
  • Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss. .

Auf Grund bestehender gesetzlicher Vorgaben dürfen nur Lichtbilder akzeptiert werden, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.

Bei der Erstausstellung können weitere Unterlagen (z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden) erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich vorab über die ggf. notwendigen Unterlagen bei den unten aufgeführten Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros.

Fristen

Die Herstellung des Personalauseises durch die Bundesdruckerei in Berlin dauert regelmäßig zwischen vier und sechs Wochen.
Im Expressverfahren hergestellte Pässe benötigen für die Bearbeitung drei bis vier Werktage.
Ein vorläufiger Reisepass wird sofort ausgestellt.

Der Expressreisepass


In Eilfällen kann ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Dieser wird innerhalb von drei Werkstagen durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und an die Passbehörde geliefert.

Für die Ausstellung eines Expressreisepasses wird zusätzlich zu den regulären Gebühren eine Gebühr von 32,00 Euro erhoben.

Der Kinderreisepass

Für Auslandsreisen benötigen auch Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht, je nach Alter und Reiseziel:

  • Kinderreisepass
  • Reisepass
  • Personalausweis als Passersatz

Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben (z.B. Südostasien, USA für visafreie Einreise). In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass oder Personalausweis einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). Informationen über die Einreisebestimmungen in die einzelnen Länder erhalten bei Ihrem Reisebüro und auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Jedes deutsche Kind unter 12 Jahren hat Anspruch auf einen Kinderreisepass oder einen Reisepass. Im Gegensatz zum Reisepass enthält der Kinderreisepass jedoch keinen elektronischen Chip, auf dem biometrische Daten wie Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind.


Gesetzsänderung zum 01.01.2021:
Ab dem 01.01.2021 wird sich die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses auf Grund einer Gesetzesänderung auf ein Jahr reduzieren. Es ist möglich, den Kinderreisepasse bis zum 12. Lebensjahr jeweils um ein Jahr zu verlängern.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, für Kinder einen biometrischen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren zu beantragen.

Verfahrensablauf Kinderreisepass

Sie müssen den Kinderreisepass persönlich bei der Passbehörde des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragen.

Beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen.

Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss.

Erforderliche Unterlagen für einen Kinderreisepass


  • Geburtsurkunde oder Kinderreisepass des Kindes
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild des Kindes im Passformat 35 x 45 mm (Fotostudios wissen darüber Bescheid). Dieses ist auch bei Verlängerung notwendig.
  • wenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
  • sollten nicht beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen
    • zusätzlich schriftliche, formlose Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten über die Ausstellung des Kinderreisepasses (aus der Vollmacht muss hervorgehen, dass ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll)
    • Personalausweis oder Reisepass des anderen Sorgeberechtigten
    • Zustimmungserklärung Sorgeberechtigte


  • bei alleine Sorgeberechtigten zusätzlich Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht
  • bei Vormundschaft zusätzlich Urkunde über die Bestellung zum Vormund

Der vorläufige Reisepass

Mit dem vorläufigen Reisepass können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des Reisepasses überbrücken. Er wird vom Bürgerbüro Eggenstein-Leopoldshafen sofort ausgestellt und gilt höchstens ein Jahr. Die Gültigkeitsdauer wird regelmäßig auf den tatsächlichen Verwendungszweck begrenzt.

Die Beantragung muss persönlich beim Bürgerbüro erfolgen. Sie müssen hier nachweisen, dass Sie die Reisepass sofort benötigen (z.B. Flugtickets).

Bei der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses müssen die selben Unterlagen vorgelegt werden wie bei der Beantragung eines regulären Reisepasses.

Bitte beachten Sie, dass die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass nicht in alle Länder möglich ist. Ob ein vorläufiger Personalausweis als Einreisedokument für Ihr Reiseziel ausreichend ist, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Gebühren

Ausstellung von Reisepässen


Antragstellende Person ab 24 Jahren

 

Reisepass mit 32 Seiten

60,00 Euro

Reisepass mit 48 Seiten

82,00 Euro

Reisepass im Expressverfahren

zusätzlich 32,00 Euro

Antragstellende Person unter 24 Jahren

 

Reisepass mit 32 Seiten

37,50 Euro

Reisepass mit 48 Seiten

59,50 Euro

Reisepass im Expressverfahren

zusätzlich 32,00 Euro

vorläufiger Reiepass

26,00 Euro

Kinderreisepass

13,00 Euro


Die Gebühren verdoppeln sich,

  • wenn die Ausstellung oder die Änderung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • bei Ausstellung eines Reisepasses, eines vorläufigen Reisepasses, eines Kinderreisepasses oder bei Änderung eines Reisepasses durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) auf eigene Veranlassung des Antragstellers.

Bearbeitungsstatus Reisepass

Den Bearbeitungsstatus Ihres Reiespasses erfahren Sie hier.

Neben unseren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern beantworten Ihnen von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr zusätzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einheitlichen Behördennummer Ihre Fragen zu dieser Dienstleistung. Wählen Sie hierzu einfach die 115.

Logo 115

Zuständige Mitarbeiter

Wappen der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de

Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr